Sinn und Zweck der Erholungs-Gesellschaft ist es, gesellige, freundschaftliche und berufliche Kontakte der Mitglieder miteinander zu pflegen.
Regelmäßige Treffen, niveauvolle Feste oder Vortragsveranstaltungen im stilvollen Ambiente bieten hierfür den geeigneten Rahmen. Alle Mitglieder sind eingeladen, das Gesellschaftsleben aktiv mit zu gestalten.
Wir fühlen uns der Tradition des Gesellschafts-Clubs verpflichtet, die Wertvorstellungen an die nachfolgenden Generationen weiter zu geben.
Folder Erholungs-Gesellschaft1837 gründeten Aachener Kaufleute, Juristen und Fabrikanten die Erholungs-Gesellschaft in Form einer königlichen Stiftung preußischen Rechts. Zu ihren renommierten Mitgliedern zählten auch David Hansemann, Wilhelm Farwick und Professor August von Brandis.
Die gesellschaftseigenen Immobilien gehörten vor der Zerstörung im Jahre 1943 zu den bedeutendsten Profangebäuden in der Aachener Innenstadt.
Der damalige Gebäudekomplex erstreckte sich vom Friedrich-Wilhelm-Platz am „Elisenbrunnen“ bis zur Reihstraße. Das gesellschaftseigene Gebäude an der Reihstraße wurde im klassizistischen Stil wieder aufgebaut und ist heute Mittelpunkt des Club-Lebens mit festlichen Veranstaltungen, Vorträgen und geselligen Zusammenkünften.
Die heutigen Mitglieder gehören einem breitem beruflichem Spektrum an wie Kaufleute, Juristen, Unternehmer, Ärzte, Apotheker, Wissenschaftler, selbständige Handwerker, Ingenieure, Beamte u.a.
Die Erholungs-Gesellschaft ist für die Aufnahme neuer Mitglieder aufgeschlossen. Mitglied können Herren im volljährigen Alter werden. Um als Gast unseren Gesellschafts-Club kennen zu lernen, können Interessenten Kontakt mit der Geschäftsstelle oder ihnen bekannten Mitgliedern aufnehmen.
Interesse an Mitgliedschaft aachen@erholungsgesellschaft.de
In unserer Gesellschaft ist es erwünscht, dass Ehefrauen und Partnerinnen der Mitglieder am Gesellschaftsleben teilnehmen und dieses aktiv mitgestalten.
Der Jahresbeitrag beinhaltet die Teilnahme des Mitglieds und seiner Ehefrau/Partnerin an den Veranstaltungen der Gesellschaft.
Mitgliedern der Gesellschaft werden für eigene private Feste und Veranstaltungen die Räume der Gesellschaft mietfrei zur Verfügung gestellt.